- Ein kleines Volk mit eigener Verfassung, die auf dem Evangelium gründet
- Für den Staat ist es eine zivile Vereinigung
- Für die Kirche ist es eine Pfarrei
- Gesetze, Wahlen und Beschlüsse müssen einstimmig bestätigt
werden
Nomadelfia ist eher ein gemeinschaftlich zusammenlebendes Volk als eine
Gemeinschaft. Es hat seine eigene Geschichte, seine eigene Kultur, sein
eigenes Gesetz, seine eigene Sprache, seinen eigenen Lebensstil, seine
eigene Tradition. Es ist eine Bevölkerung mit all ihren Mitgliedern:
Männer, Frauen, Priester, Familien, Kinder.
SO WIRD MAN NOMADELFE. Man wird nicht als
Nomadelfe geboren, man wird aus freier Wahl dazu. Viele Kinder treten
aus der Gemeinschaft aus, sobald sie Volljährig werden. Diejenigen,
die Nomadelfen werden möchten, einschließlich der Kinder, müssen
eine Anfrage stellen, um für eine Probezeit von drei Jahren aufgenommen
zu werden. Wenn diese Zeit um ist, und wenn sie aufgenommen werden, unterzeichnen
die Verfassung auf dem Altar vor dem ganzen Volk.
Wer zum Nomadelfen wird, verpflichtet sich ein Leben lang. Dennoch steht
es ihm frei, jederzeit aus der Gemeinschaft auszutreten.
ALLE GÜTER GEHÖREN DER GEMEINSCHAFT. Die finanziellen
Mittel stammen aus der Arbeit, aus dem gesetzlich zustehenden Kindergeld
für die aufgenommenen Kinder und aus der Vorsehung, besonders mittels
der Apostolatsaktivitäten: Druckerei, "Serate", Treffen.
Die Nomadelfen müssen den Anordnungen der zuständigen Vertreter
gehorchen und müssen bereit sein, jegliche Initiative, Arbeit oder
Veränderung zu akzeptieren.
DIE RELIGIÖSITÄT. Nomadelfia gründet auf dem römisch-katholischen
Glauben.
Die Kirche hat es als Bevölkerung anerkannt und es 1962 zur Pfarrei
erhoben. Was den Gottesdienst, die Glaubenslehre und die Sitten angeht,
so unterstellt Nomadelfia sich der Glaubenslehre, den Kulthandlungen und
den Sitten der Kirche.
DIE
VERFASSUNG. Für den italienischen Staat ist Nomadelfia eine zivile
Vereinigung, die in Form einer Arbeits-Genossenschaft zusammengeschlossen
ist. Innerhalb der Gemeinschaft besteht eine Verfassung, die auf dem Evangelium
gründet und auf die Organisation der Rechtsstaaten verweist.
Nomadelfia ist eine direkte Demokratie: alle effektiven Nomadelfen (alle
diejenigen, die die Verfassung unterschrieben haben), gehören der
Versammlung an, welche die gesetzgebende Gewalt ausübt und
die verfassungsmäßigen Ämter erwählt.
Gesetze, Beschlüsse und Abstimmungen für die verfassungsmäßigen
Ämter werden mittels Majoritätsbeschluß angenommen und
müssen einstimmig bestätigt werden.
Der Vorstand übt die Exekutivgewalt aus aund organisiert das
tägliche Leben.
Das Ekonomat besorgt die Verwaltung.
Der Ältestenrat erwählt und kontrolliert das Ekonomat
und amtet als Schiedsrichter in Ermangelung der Stimmeneinhelligkeit der
Versammlung.
Das Richterkollegium greift in Streitfällen ein und überwacht
die Verfassungsmäßigkeit der Handlungen aller Organismen.
Der Nachfolger des Gründers ist ein Priester. Er gewährleistet
den harmonischen Ablauf des Zusammenlebens gemäß dem Sinne
des Gründers, des Evangeliums und der Verfassung.
Aus der VERFASSUNG der BEVÖLKERUNG von NOMADELFIA
Artikel 2
Nomadelfen können Männer und Frauen sein, die:
- das 21. Lebensjahr vollendet haben;
- Katholiken sind, die sich offen zu Glauben und Moral, entsprechend der
Lehren und der Disziplin der apostolischen katholischen Kirche, bekennen;
- nur von dem leben, was ihnen von der Gemeinschaft zugeteilt wird;
- arm sind und es akzeptieren, arm zu sein, d.h. weder reich zu sein noch
Not zu leiden, sondern das zu haben, was sie für ein würdiges
Leben brauchen;
- in ihrer Einstellung und ihrem ganzen Verhalten selbstlos sind;
- nicht als Angestellte dritter natürlicher oder juristischer Personen
arbeiten;
- ihrerseits keine Arbeiter anstellen und sich nicht aus persönlichen
oder familiären Interessen irgendwelchen Tätigkeiten widmen;
- sich nicht direkt oder indirekt die Arbeit anderer zunutze machen.
Artikel 6
Die Mitglieder von Nomadelfia müssen als Einzelne und als Volk
den wahren Bedürfnissen des Menschen entsprechend anspruchlos und
bescheiden, im Geist des Evangeliums und besonders der Bergpredigt leben.
Artikel 47
Die Bevölkerung von Nomadelfia erlaubt keine "Streitigkeiten" zwischen
ihren Mitgliedern.
Soliten Kontraste zwichen zwei oder mehreren Nomadelfen oder angehenden
Nomadelfen entstehen, so müssen sie sich an einen Friedensrichter
wenden, der von dem Kollegium beaufragt wird. Wer den Beschluß des
Friedensrichters ablehnt, muß aus der Gemeinschaft austreten oder
sich einem Prozeß unterziehen.
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